Arbeiterlaubnis, erst Arbeitgeber dann deutsche Botschaft
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OlgaLeemann
Anmeldedatum: 03.09.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: 03.09.2009, 15:04 Titel: Arbeiterlaubnis, erst Arbeitgeber dann deutsche Botschaft |
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Was ich bis jetzt erfahren konnte(nach vielen Telefonaten und schriftlichen Anfragen):
Um in Argentinien Arbeit zu können, braucht es einen Arbeitgeber, dann muss man zur [b]deutschen [/b]Botschaft in Argentinien und die entscheidet dann.
Kann das den stimmen, sollte es nicht die ergentinische Botschaft sein?
Und, wenn eine Legitimation der Botschaft nötig ist, kann man das nicht schon vorab einholen?
Auf einer Webseite konnt ich vor einiger Zeit lesen, dass es auch ein [i]provisorisches [/i]Arbeitsvisum gibt. (Wenn ich die nochmal finde, stell ich sie hier rein)
Angegeben waren dort 15 Tage, ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Arbeitgeber, selbst für ganz simple Aufgaben, jemanden für 15 Tage einstellt? |
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rabbl
Anmeldedatum: 19.09.2006 Beiträge: 7 Wohnort: Mendoza
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Verfasst am: 13.09.2009, 11:34 Titel: |
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Hallo Olga,
Der Arbeitgeber in Argentinien muss sich in Buenos Aires bei einer Institution (den Namen weiß ich nicht mehr) registrieren, in der alle Firmen verzeichnet sind, die Ausländer beschäftigen. Mit diesen Papieren, dem Arbeitsvertag und verschiedenen persölichen Papieren wie Geburtsurkunde, Führungszeugnis, etc gehst Du dann zu Migraciones (frag nochmal nach welche Papiere genau). Nach einiger Bearbeitungzeit bekommst Du dann einen dicken Umschlag und gehst auf eine argentinische Botschaft (ich war in Santiago de Chile) und holst dir dort das Arbeitsvisum ab. Mit der Einreise ist das für maximal ein Jahr gültig. Nach einem Jahr kann man das wieder verlängern.
Die deutsche Botschaft kommt da eigentlich nicht mit ins Spiel.
Mit besten Grüßen
Ralf |
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