Gehe zu Seite Zurück 1, 2
Auswandern nach Argentinien
|
| Wohnsitz anmelden << :: >> 6monatiges Touristen VISUM BITTE UM HILFE |
| Autor |
Nachricht |
ourjourney
Anmeldedatum: 14.04.2006 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 31.01.2007, 09:43 Titel: |
|
|
Hallo zusammen,
wir haben nun alles zusammen an Papieren. Was ich nicht ganz verstehe "eine int. geburtsurkunde muss sein und mit apostille!" ???
Wo bekommt man denn die Apostille für die Geburtsurkunde her??
Gruss
Stephan |
|
| Nach oben |
|
 |
Gast
Anmeldedatum: 23.02.2006 Beiträge: 199
|
Verfasst am: 02.02.2007, 12:47 Titel: Apostille |
|
|
Hallo,
eine Apostille stellt die jeweilige Bezirksregierung des Bundeslandes aus.
Gruss
Anna |
|
| Nach oben |
|
 |
mendoza
Anmeldedatum: 12.12.2006 Beiträge: 12
|
Verfasst am: 11.02.2007, 09:37 Titel: |
|
|
Hi Anna,
das kann so aber nicht ganz richtig sein, da die Apostille für das Führungszeugnis vom BVA kommt, welches in NRW sitzt.... wir wohnen aber in Bayern.
Es ging mir NUR um den Zusammenhang zwischen Apostille und Geburtsurkunde, denn davon hab ich noch nie was gehört.
Gruss
Mendoza |
|
| Nach oben |
|
 |
spassmusssein
Anmeldedatum: 09.10.2007 Beiträge: 76 Wohnort: Argentina
|
Verfasst am: 09.10.2007, 21:56 Titel: Gibbes generell... |
|
|
...scherviedene Möglichkeiten, hier einen Daueraufenthalt zu bekommen. GRUNDSÄTZLICH nötig sind: Führungszeugnis vom Generalbundesanwalt MIT Beglaubigung UND Apostille. Musst Du bei Deiner Stadtverwaltung/Gemeinde beantragen, mit viel Glückglückglück sendet Dir der freundliche Bundesanwalt direkt zu (kostet unfreundliche 3 x 13 Euronen). Brauchst Du internationale Geburtsurkunde MIT Beglaubigung UND Apostille. Brauchst Du Heiratsurkunde/Scheidungsurteil MIT Beglaubigung UND Apostille UND Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers.
Die leichteste Residenz erhältst Du als Rentner/Pensionär/stinkreicher Vermieter o.Ä. mit nachweisbaren monatlichen Einkünften ÜBER usd 1.000.--. Bestätigung, Beglaubigung, Apostille.
Als "Investor" von mehr als 135.000Pesos in diesem Land, kannst Du die Residenz beantragen...ist ein schwieriges Verfahren, wird oft abgelehnt.
Wenn Du einen guten Freund hast, kann er Dich als Mitarbeiter in seine Firma anforden...weiteres Vorgehen wie gleich folgt...
Du kannst hier eine Firme (S.A.= Aktiengesellschaft oder s.r.l.= GmbH) gründen und Dir selber einen Arbeitsvertrag anbieten. S.A ist weit aufwándiger, brauchst Du noch ZWEI weiter Direktoren, für die Monatsbeiträge zu zahlen sind etc. besser erst s.r.l. gründen und später, wenn sinnhaft, in eine S.A wandeln.
Brauchst Du einen Argie oder Dauerresidenten als Miteigentümer (gibbes hier KEINE "Ein-Mann-GmbH") UND als Geschäftsführer. Du gründest die Firma (ca. 5.000usd Kosten), Dein GF beantragt Deine Notwendigkeit speziell hier in "ARG", dies muss von Immigraciónes genehmigt werden (= permiso de ingresso) und Dein GF unterschreibt dann Deinen Arbeitsvertrag, kommt in einen Umschlag...ZU lassen.
Fliegst Du nach "D", machst einen Termin im argentinischen Konsulat und VOR dem Konsul (DER darf die Umschläge öffnen) unterschreibst Du Deinen Arbeitsvertrag, kriegst Dein Visum in den Pass gestempelt und fliegst nach ARG zurück mit zwei Umschlägen (claro, ZU lassen).
Der freundliche Zöllner stempelt Deine Einreise ab, KEINEN der Umschläge abgeben...echt nicht, versuchen die immer wieder .
Dieses Einreisedatum ist in den nächsten Jahren stets der Verfallszeitpunkt Deines Visums, musst Du jeweils vorher verlängern lassen, inclusive Gehaltsnachweis Deiner Einkünfte,
Steuererklärung "Deiner" Firma etc.
Mit Visum und den Umschlägen beantragst Du Deine erste "DNI" (documento nacional de intendidad).
Nach dem dritten Jahr kannst Du nach der weiteren Verlängerung den "cambio de categoria" in den Daueraufenthalt beantragen. Mit der Erteillung kannst Du Deine "cedula" (entspricht dem Personalausweis in "D") bei der Polizei beantragen. Vorteil der residenz in einem "Mercosur"-Land ist, Du kannst mit DNI oder cedula ohne Pass in jedes andere Mercosur-Land reisen und dort Geschäfte machen.
Grundsätzlich solltest Du einen "gestor" für die gesamten tramites nehmen, kostet zwar etwas Geld, aber dies sind erfahrene Mittler, die den gesamten Prozess flankieren, kein Schlangestehen und diverse "Empfehlungsschreiben" um die Zeit zu beschleunigen. |
|
| Nach oben |
|
 |
Pascal
Anmeldedatum: 29.08.2007 Beiträge: 34
|
Verfasst am: 10.10.2007, 18:10 Titel: |
|
|
Hallo spassmusssein! Danke für diese ausführliche Erklärung
Vielleicht kannst Du auch folgende (zugegebenermaßen recht spezielle) Frage beantworten(?). Kommt für mich eine permanente Residenz á la Pensionär in Frage, wenn ich regelmäßige Bezüge von dt. Unternehmen aus Tätigkeiten in Drittstaaten beziehe; und gibt es eine Anzahl von Mindestaufenthaltstagen/Jahr um eine solche Residenz aufrecht erhalten zu können? Mir geht es lediglich um einen permanenten Hauptwohnsitz in ARG, einer beruflichen Tätigkeit möchte ich dort (zumindest in absehbarer Zeit) nicht nachgehen.
Dank und Gruß, Pascal |
|
| Nach oben |
|
 |
spassmusssein
Anmeldedatum: 09.10.2007 Beiträge: 76 Wohnort: Argentina
|
Verfasst am: 10.10.2007, 20:02 Titel: Vermutlich... |
|
|
...kannst Du mit bestätigten, regelmässigen Einkünften als "rentista" die Residenz beantragen. Dein prob hier ist, die "unbegrenzte" kannst Du [b]offiziell[/b] nach drei Jahren [b]Daueraufenthalt[/b] beantragen. Andererseits brauchste Du mit der vorläufigen und der DNI keine Ein-/Ausreisestempel im Pass, könntest also behaupten "dauerhaft" drei jahre gelebt zu haben.
Wenn es konkret wird, maile ich Dir per pn die e-mail meines Gestors, der üblicherweise für mittlere und Grossfirmen arbeitet, den Du dirket fragen kannst (nur spanisch, por supuesto ).
Der einfachste Weg ist, mit in verschiedenen Foren beschriebenen usd 5.000 in Paraguay die Residenz beantragen und damit bist Du generll im ganzen Mercosur gleichgestellt.
Suerte |
|
| Nach oben |
|
 |
Pascal
Anmeldedatum: 29.08.2007 Beiträge: 34
|
Verfasst am: 12.10.2007, 17:16 Titel: |
|
|
Vielen Dank für die schnelle Info!! Bin noch in der ersten Planungsphase - sobald es konkret wird komme ich ggf. aber gerne auf Dein Angebot zurück...
Saludos, Pascal |
|
| Nach oben |
|
 |
Caballito
Anmeldedatum: 26.07.2007 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 30.11.2007, 21:31 Titel: 1000 USD ... |
|
|
@spassmussein: Du schreibst u.a.:
"Die leichteste Residenz erhältst Du als Rentner/Pensionär/stinkreicher Vermieter o.Ä. mit nachweisbaren monatlichen Einkünften ÜBER usd 1.000.--. Bestätigung, Beglaubigung, Apostille"
Stimmt das wirklich? Wäre super, wenn Du das bestätigen könntest!
Woher weisst Du das, wenn ich fragen darf UND gilt eine Residenz in RA automatisch auch als ständige Aufenthaltsgenehmigung im gesamtem Mercosur (incl. Brasilien)?
Wie heissen nochmal die chicos, die Dir bei all diesen tramites in RA helfen können?
De todos modos: Gracias! |
|
| Nach oben |
|
 |
kronauerchen
Anmeldedatum: 27.07.2008 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 27.07.2008, 20:19 Titel: Auswandern nach Argentinien |
|
|
Hallo!
Ich bin ebenso auf der Suche nach brauchbaren Infos zum Thema Aufenthaltsgenehmigung! Die Infos gehen so auseinander.....! Hier beantragen, dort beantragen, nur mit Arbeitsvertrag, nur mit € ...??!!!! Dann habe ich jetzt von jemanden gehört, dass es eine so genannte "DNI para extranjeros" gibt. Funktioniert wohl so, dass Du ein Jahr lang eben nicht alles 3 Monate ausreist und wider einreist. Hat das schon mal jemand von Euch gehört?????
Gruß,
Tine |
|
| Nach oben |
|
 |
pegasus
Anmeldedatum: 07.06.2010 Beiträge: 7 Wohnort: Buenos Aires
|
Verfasst am: 07.06.2010, 02:21 Titel: |
|
|
Der einfachste Weg ist, mit in verschiedenen Foren beschriebenen usd 5.000 in Paraguay die Residenz beantragen und damit bist Du generll im ganzen Mercosur gleichgestellt.
Suerte[quote]
Hallo Spaßmusssein!
das hat mich neugierig gemacht! Kurz zu mir: Mein Mann und ich leben seit Januar in Buenos Aires und wir haben vor, hier zu bleiben. Wir arbeiten freiberuflich als Autoren/Texter und haben ein Einkommen, von dem wir leben können. Für die Aufenthaltsgenemigung ist ein Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit jedoch, so weit ich weiß, nicht ausreichend. In Uruguay zum Beispiel wäre es einfacher für uns, eine Cedula zu bekommen. Heißt das, wenn ich die habe, habe ich auch einen unbegrenzten Aufenthalt in Argentinien?
Bin für jeden Hinweis dankbar! |
|
| Nach oben |
|
 |
M?cke
Anmeldedatum: 01.06.2010 Beiträge: 8 Wohnort: Saarbr?cken
|
Verfasst am: 16.06.2010, 17:43 Titel: |
|
|
| hab gehört unter der Hand soll es noch viel billiger sein, aber ich finde das nicht sehr moralisch^^ |
|
| Nach oben |
|
 |
|
| Du musst dich anmelden um Beiträge zu schreiben! / Debe inscribirse como usuario para poder participar del foro. |
| Foren-Übersicht
-> Recht - Jurídico |
Alle Zeiten sind GMT Gehe zu Seite Zurück 1, 2
|
| Seite 2 von 2 |
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|

25358 Angriffe abgewehrt
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group Deutsche Übersetzung von phpBB.de
 Vereitelte Spamregistrierungen / Spambeiträge: 10818 / 0
|