argentinischer Führerschein in Deutschland fahren
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Gast
Anmeldedatum: 23.02.2006 Beiträge: 196
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Verfasst am: 10.04.2008, 08:44 Titel: argentinischer Führerschein in Deutschland fahren |
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Darf man mit einem arentinischen Führerschein auch in Deutschland Auto fahren?
Ich bekomme demnächst Besuch aus Südamerika / Argentinien. Darf mein Besuch dann mit dem argentinischen Führerschein auch in Deutschland Auto fahren? Kann mir jemand mit Informationen oder Internetseiten weiterhelfen? |
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Gast
Anmeldedatum: 23.02.2006 Beiträge: 196
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Verfasst am: 10.04.2008, 08:45 Titel: argentinischer Führerschein gültig in Deutschland |
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Nein, nur mit gültigen EU Führerschein. In allen anderen Fällen muss man da zum Landratsamt und des genehmigen lassen dann bekommt man einen deutschen/EU.
In der Regel muss es ein EU-Führerschein sein, oder ein interantionaler damit man hier Fahren darf, ich meine es gab auch mal eine Sondergenehmigung/Antrag für andere Führerscheine, aber der wurde zumindest in dieser Form schon vor Jahren abgeschafft. |
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Gast
Anmeldedatum: 23.02.2006 Beiträge: 196
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Verfasst am: 10.04.2008, 08:47 Titel: Internationaler Führerschein |
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Internationale Führerscheine sind rechtlich gesehen vollkommen bedeutungslos und nur im Zusammenhang mit dem nationalen Führerschein gültig. Der internationale Führerschein hat nur den Sinn, dass der jeweilige Beamte anhand des Dokuments in einer internationalen Sprache, nämlich Englisch, erkennen kann, über welche Fahrerlaubnisklassen der Fahrzeugführer verfügt, wenn er der Landessprache der ausstellenden Behörde nicht mächtig ist.
Einen EU- Führerschein brauchst du schon mal gar nicht, da du hier nicht wohnst, bzw. vor hast länger am Fahrzeugverkehr teilzunehmen.
Gemäß der Verordnung über den internationalen Fahrzeugverkehr ist jedes ausländische Führerscheindokument in Deutschland gültig, so fern der Besitzer nicht plant, sich länger als 180 Tage am Stück in Deutschland aufzuhalten oder sich hier einen festen Wohnsitz nehmen will. Wenn du also als Tourist hier nur kurze Zeit fahren willst, brauchst du weder einen internationalen Führerschein (der aber durchaus hilfreich sein kann) noch eine gesonderte Erlaubnis irgendeiner deutschen Behörde. |
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Pascal
Anmeldedatum: 29.08.2007 Beiträge: 20
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Verfasst am: 23.04.2008, 06:25 Titel: Mietwagen oder Zug benutzen |
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Hallo Gast,
- Der argentinische Führerschein berechtigt lediglich bei kurzfristigem Aufenthalt zum Fahren in Deutschland (Tourist). (http://www.fahrschule24.net/intkfzvo/sitemap.htm --> §4)
- Es MUSS eine Übersetzung mitgeführt werden, wenn Führerschein nicht in EU/EWR ausgestellt wurde (http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.1843/Artikel/dokument.htm#4) Übersetzungen stellt z.B. der ADAC aus.
- Die meisten KfZ-Versicherungen greifen bei Fahrern mit ausländischen Führerscheinpapieren nicht (ggf. vorher bei Deiner Versicherung informieren!). Es ist ratsam, argentinische Gäste daher nur mit einem Mietwagen fahren zu lassen!
- Bei längerem Aufenthalt bzw. Wohnsitzwechsel muss eine deutsche Fahrerlaubnis erworben werden. Hierzu fallen theor. und prakt. Prüfung an. (http://www.gesetze-im-internet.de/fev/index.html)
- Argentinische Gäste sind von unserem Eisenbahnsystem meist mindestens so schwer beeindruckt, wie von der Autobahn, und kommen noch entspannter ans Ziel...
Viel Spaß mit Deinen argentinischen Gästen!
Gruß, Pascal |
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