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Mit 18 Minderjaehrig in Argentinien???

 
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Pitti



Anmeldedatum: 21.03.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 04.05.2008, 15:49    Titel: Mit 18 Minderjaehrig in Argentinien???

Halloechen,

Meine 18 jaehrige Tochter kommt mich im Juni in Argentinien besuchen.

Jetzt habe ich gelesen das man dort erst mit 21 Jahren volljaehrig ist und sie deshalb eine art "Genehmigung" fuer die Einreise braucht da sie praktisch noch minderjaehrig ist.

Stimmt das? Hat jemand die Erfahrung gemacht?

Bin fuer jede hilfe dankbar,

Pitti
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Gast



Anmeldedatum: 23.02.2006
Beiträge: 196

BeitragVerfasst am: 05.05.2008, 20:54    Titel: Volljährigkeit in Argentinien - Einwilligung der Eltern

Hallo Pitti,

mit der Volljährigkeit und der Genehmigung der Sorgeberechtigten verhält es sich wie folgt:
Minderjährige brauchen für die Ein- und Ausreise nach Argentinien bzw. Deutschland die Erlaubnis aller Sorgeberechtigten, und zwar ist für jede Reise eine neue Reisegenehmigung erforderlich.
Allerdings besteht diese Pflicht nur für argentinische Staatsangehörige und Ausländer mit längerfristigem (visumspflichtigem) Aufenthalt. Es wird jedoch geraten, auch bei nur vorübergehendem Aufenthalt so zu verfahren.
In Argentinien ist die Volljährigkeit erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahres gegeben. Für Personen, die nach Argentinien reisen und in Deutschland ihren Wohnsitz haben, die das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, ist es ratsam, eine Bescheinigung über die Volljährigkeit in Deutschland mit sich zu führen.
Minderjährige nach deutschem Recht müssen immer auf der Reise eine Bescheinigung über die Einwilligung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Für den Fall, dass der Minderjährige von nur einem Sorgeberechtigten begleitet wird, so ist die Einwilligung des anderen Sorgeberechtigten notwendig; diese ist mitzuführen. Ist nur ein Elterteil sorgeberechtigt oder ist ein Elternteil verstorben, so ist hierüber eine Bescheinigung mitzuführen. Reist der Minderjährige allein, also ohne die Begleitung des Sorgeberechtigten, aber in Begleitung anderer Personen, so müssen die Bescheinigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer des Begleiters und/oder der Empfangsperson am Zielort enthalten. Kinder unter 6 Jahren werden bei Ein- und Ausreise von der argentinischen Einwanderungsbehörde in ihre Datenbank eingetragen.
Die Einwilligungen und Nachweise müssen vom argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Empfehlenswert ist es, die Dokumente ins Spanische zu übersetzen, damit es bei Ein- und Ausreise keine Probleme gibt. Sinnvoll ist es, sich zuvor beim argentinischen Konulat über die aktuellen Notwendigkeiten zu erkundigen.

Gruss
Markus
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Pitti



Anmeldedatum: 21.03.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 05.05.2008, 23:49    Titel:

Hallo Markus,

Vielen Dank fuer die Auskunft. Ich hatte gehofft das es nicht der Fall ist aber kann man halt nichts machen.

Ich werde sofort bei der Argentinischen Botschaft anrufen. Das wir Deutsche sind( mit deutschen Paessen) aber in England leben, erschwert das alles natuerlich.

Ich hoffe 4 Wochen reichen um das alles zu erledigen.

Vielen Dank,

Petra
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Padrino



Anmeldedatum: 22.12.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.06.2008, 13:28    Titel:

Hallo,

ich bin 19 und ich fahre in 2 Wochen nach BA.

Bekomme ich ohne den Nachweis für Volljährigkeit Probleme?
z.B. Discoeintritt, Alkohol, Nacht lange draußen etc.?

Bringts sowas auch ohne Beglaubigung der argentinischen Botschaft?
Denn da komme ich nicht mehr hin...
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Pitti



Anmeldedatum: 21.03.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 05.06.2008, 13:55    Titel:

Hallo Padrino,

Ich habe bei der argentinischen botschaft angerufen und die haben gesagt das das mit der einreise kein problem ist, solange du in deinem land volljaehrig bist.

Wie es mit disco und alkohol aussieht weiss ich allerdings nicht.

vielleicht einfach nicht erwischen lassen Wink
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noru



Anmeldedatum: 30.03.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.06.2008, 21:23    Titel:

Disko und Alkohol sind so weit ich weiß ab 18, da dürftest du also keine Probleme haben.

Ansonsten ist es sicherlich immer empfehlenswert, eine Bescheinigung über deine Volljährigkeit bei dir zu führen, aber aus persönlichen Gründen würde mich das auch mal interessieren Laughing
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