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Argentinien liefert Ex-Junta-Chef nicht aus

Ex-Militär-Diktator wird nicht an Deutschland ausgeliefert

Hintergrund: Das Amtsgericht Nürnberg-Fürth hatte Haftbefehle gegen die Generäle der argentinischen Ex-Militärjunta, Jorge Rafael Videla und Emilio Massera, wegen der Morde an den Deutschen Elisabeth Käsemann (eine Soziologin aus Tübingen) und Klaus Zieschank erlassen. Daraufhin hatte Deutschland im Jahre 2004 ein entsprechendes Auslieferungsbegehren an Argentinien gestellt.

Im Jahr 2005 wies jedoch das zuständige argentinische Gericht das Auslieferungsbegehren Deutschlands zurück. Dagegen legte die Bundesregierung Rechtsmittel ein. Der Obersten Gerichtshof Argentiniens musste sich daraufhin mit dem Fall beschäftigen.
Dieser hat das Auslieferungsbegehren Deutschlands nun abgelehnt.

Seine Entscheidung lautet: Dem argentinischen Ex-Junta-Chef Jorge Rafael Videla wird wegen des Mordes an Elisabeth Käsemann in Argentinien der Prozess gemacht.

Im September 2006 hob die argentinische Justiz einen Gnadenerlass für den früheren Staatspräsidenten Videla auf. Videla war 1976 durch einen Militärputsch an die Macht gekommen. Bis 1981 gehörte er zur Spitze der argentinischen Militärjunta. 1985 erfolgte eine Verurteilung wegen mehrfachen Mordes, Entführung und Folter zu lebenslanger Haft. Der Ex-General saß aber nur einen geringen Teil seiner Straf ab. Er wurde 1990 von Carlos Menem, dem seinerzeitigen Staatspräsidenten, begnadigt.


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