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Argentina-Argentinien: El portal online a la Argentina / Das Online Portal zu Argentinien

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Argentinien Anleihen

Inhaber von Argentinien Anleihen, deren Wertpapiere durch die Argentinien-Krise wertlos geworden sind, können nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts  Frankfurt (OLG Frankfurt) ihre titulierten Forderungen vollstrecken, d.h. sich ihr Geld vom Staat Argentinien auch per PfĂ€ndung zurĂŒckholen (Az.: 26 W 37/07).

Die Vollstreckung der Forderungen der  Anleger kann nach der Gerichtsentscheidung  auch in Deutschland erfolgen. So können z.B.  Guthaben oder Konten gepfĂ€ndet werden, die nicht konsularisch, d.h. hoheitlich geschĂŒtzt sind. Nicht hoheitliche Gelder sind etwa Einnahmen aus Vermietungen.

Hintergrund: Der Staat Argentinien hatte sich in der Wirtschaftskrise der Jahre 1998 bis 2002 fĂŒr außer Stande erklĂ€rt, Staatsanleihen am FĂ€lligkeitstermin zurĂŒckzukaufen und die Anleger auszuzahlen. Der argentinische Staat sei zahlungsunfĂ€hig. Das OLG Frankfurt hatte jedoch in einem frĂŒheren Urteil festgestellt, dass sich Argentinien  dabei nicht auf einen so genannten Staatsnotstand habe berufen dĂŒrfen. Bereits das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass es im Völkerrecht keine Regel gebe, die es Staaten erlaube, gegenĂŒber Privatpersonen ZahlungsansprĂŒche unter Berufung auf ZahlungsunfĂ€higkeit zu verweigern (Beschluss vom 8. Mai 2007, 2 BvM 1/03).
Viele Deutsche hatten argentinische Staatsanleihen erworben und so dem sĂŒdamerikanischen Staat Geld geliehen – gegen das Versprechen hoher Zinsen.  Ähnlich wie deutsche Bundesschatzbriefe garantieren auch auslĂ€ndische Papiere regelmĂ€ĂŸige Zinszahlungen und die RĂŒckzahlung der Anleihe zu einem festgelegten Termin. Im Falle der argentinischen Anleihen bekamen viele Anleger jedoch – weil Argentinien sich fĂŒr zahlungsunfĂ€hig erklĂ€rte und auf den Staatsnotstand berief -  weder Zinsen noch wurde ihnen die Anleihe zurĂŒckgezahlt.


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Ein Kommentar fĂŒr “Argentinien Anleihen”

  1. Es gibt ja fast nichts zu vollstrecken in Deutschland und das Wenige ist natĂŒrlich hoheitlich geschĂŒtzt.Die argentinischen BetrĂŒger
    haben sich da schon abgesichert.
    Solche Urteile klingen schön, bringen aber dem GlÀubiger nichts ein.

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