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Argentinien Anleihen

Inhaber von Argentinien Anleihen, deren Wertpapiere durch die Argentinien-Krise wertlos geworden sind, können nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts  Frankfurt (OLG Frankfurt) ihre titulierten Forderungen vollstrecken, d.h. sich ihr Geld vom Staat Argentinien auch per Pfändung zurückholen (Az.: 26 W 37/07).

Die Vollstreckung der Forderungen der  Anleger kann nach der Gerichtsentscheidung  auch in Deutschland erfolgen. So können z.B.  Guthaben oder Konten gepfändet werden, die nicht konsularisch, d.h. hoheitlich geschützt sind. Nicht hoheitliche Gelder sind etwa Einnahmen aus Vermietungen.

Hintergrund: Der Staat Argentinien hatte sich in der Wirtschaftskrise der Jahre 1998 bis 2002 für außer Stande erklärt, Staatsanleihen am Fälligkeitstermin zurückzukaufen und die Anleger auszuzahlen. Der argentinische Staat sei zahlungsunfähig. Das OLG Frankfurt hatte jedoch in einem früheren Urteil festgestellt, dass sich Argentinien  dabei nicht auf einen so genannten Staatsnotstand habe berufen dürfen. Bereits das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass es im Völkerrecht keine Regel gebe, die es Staaten erlaube, gegenüber Privatpersonen Zahlungsansprüche unter Berufung auf Zahlungsunfähigkeit zu verweigern (Beschluss vom 8. Mai 2007, 2 BvM 1/03).
Viele Deutsche hatten argentinische Staatsanleihen erworben und so dem südamerikanischen Staat Geld geliehen – gegen das Versprechen hoher Zinsen.  Ähnlich wie deutsche Bundesschatzbriefe garantieren auch ausländische Papiere regelmäßige Zinszahlungen und die Rückzahlung der Anleihe zu einem festgelegten Termin. Im Falle der argentinischen Anleihen bekamen viele Anleger jedoch – weil Argentinien sich für zahlungsunfähig erklärte und auf den Staatsnotstand berief –  weder Zinsen noch wurde ihnen die Anleihe zurückgezahlt.