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Priester in Argentinien verurteilt

In Argentinien wurde ein Geistlicher wegen Beteiligung an Verbrechen der Militärdiktatur vom argentinischen Bundesgericht in La Plata verurteilt. Der aus Deutschland stammende Christian Federico von Wernich wurde schuldig gesprochen: er war an an 42 Entführungen, 30 Fällen von Folter und sieben Morden beteiligt. Das Gericht verhängte lebenslange Haft. Wernich war während der Diktatur Polizeikaplan. Nach Aussagen von Zeugen hatte er das Beichtgeheimniss mehrfach verraten und Geheimnisse an die Militärjunta weitergegeben und war auch an Folterungen beteiligt.
Wernich flüchtete 1996 nach Chile, doch Journalisten fanden ihn und er ging nach Argentinien zurück.
Sein Abschlussplädoyer war ungewöhnlich; er ging nicht auf die Anschuldigungen ein, sondern zitierte Bibelstellen, die von „falschen Zeugen“ und „vom Teufel inspirierten Lügen“ sprachen. Wernichs Verteidiger erklärte, die Beweise gegen seinen Mandanten seien dünn. Es liege ein deologisch motivierten Angriff auf die Kirche vor, welcher vom linken Präsidenten Néstor Kirchner inspiriert sei.
Kirchner, der während der Militärdiktatur in der linken peronistischen Jugend aktiv war, hatte sich seit seinem Amtsantritt auf die Seite der Opfer gestellt und die Aufklärung der Diktaturverbrechen gefordert.
Vor dem Gerichtsgebäude bejubelten Angehörige von Opfern das Urteil. Sie waren zu hunderten anwesend.
„Das ist ein historischer Tag, wir glaubten schon nicht mehr, das noch erleben zu dürfen“, äußerte sich Titi Almeyda, eine der Gründerinnen der „Madres de Plaza de Mayo, Mütter der Plaza de Mayo“. „Hiermit wird die Komplizenschaft der katholischen Kirche abgeurteilt.“
In der Zeit der argentinischen Militärdiktatur wurden – so Angaben von Menschenrechtsorganisationen – 15.000 bis 30.000 Menschen getötet oder sie verschwanden spurlos.
Der 69-Jährige ehemalige Militärgeistliche Wernich ist nun der dritte Verurteilte seit der Aufhebung der Amnestiegesetze im Jahr 2003 und der erste Geistliche darunter.
Die katholische Kirche erklärte ihre Bestürzung über die Beteiligung eines Priesters an solch schwerwiegenden Verbrechen, sieht dies jedoch als Einzelfall an.
„Jeder, der solche Verbrechen decke oder billige, sei dafür persönlich verantwortlich und sündige gegenüber Gott und der Menschheit“, so die Kirche. Die Bischofskonferenz rief zur Versöhnung auf und erklärte, weder Straflosigkeit noch Hass seien der richtige Weg dorthin.
Der Prozess vor dem Bundesgericht hat die katholische Kirche in das Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit gebracht. Menschenrechtler werfen der Kirche vor, sie habe zu den Verbrechen geschwiegen und die Diktatur toleriert. So hatte auch ein Zeuge in dem Prozess bekundet, der Wernich übergeordnete Bischof habe gewusst, dass der Kaplan an Foltersitzungen teilnehme.
Das vermeintliche Schweigen und die Untätigkeit der argentinischen Kirche finden sich in starkem Gegensatz zur Aktivität der katholischen Kirche in Chile und Brasilien. Dort hat sie die Unterdrückung der Bevölkerung durch die Militärs verurtelt und den Opfern geholfen hatte. Friedensnobelpreisträger Adolfo Pérez Esquivel meint in diesem Zusammenhang, das die Zeit für ein „Mea culpa“, reif sei. Die Kirche hatte trotz der seit langer Zeit bekannten Vorwürfe keinerlei Straf- oder sonstige Maßnahmen gegen Wernich eingeleitet.

Argentinien liefert Ex-Junta-Chef nicht aus

Ex-Militär-Diktator wird nicht an Deutschland ausgeliefert

Hintergrund: Das Amtsgericht Nürnberg-Fürth hatte Haftbefehle gegen die Generäle der argentinischen Ex-Militärjunta, Jorge Rafael Videla und Emilio Massera, wegen der Morde an den Deutschen Elisabeth Käsemann (eine Soziologin aus Tübingen) und Klaus Zieschank erlassen. Daraufhin hatte Deutschland im Jahre 2004 ein entsprechendes Auslieferungsbegehren an Argentinien gestellt.

Im Jahr 2005 wies jedoch das zuständige argentinische Gericht das Auslieferungsbegehren Deutschlands zurück. Dagegen legte die Bundesregierung Rechtsmittel ein. Der Obersten Gerichtshof Argentiniens musste sich daraufhin mit dem Fall beschäftigen.
Dieser hat das Auslieferungsbegehren Deutschlands nun abgelehnt.

Seine Entscheidung lautet: Dem argentinischen Ex-Junta-Chef Jorge Rafael Videla wird wegen des Mordes an Elisabeth Käsemann in Argentinien der Prozess gemacht.

Im September 2006 hob die argentinische Justiz einen Gnadenerlass für den früheren Staatspräsidenten Videla auf. Videla war 1976 durch einen Militärputsch an die Macht gekommen. Bis 1981 gehörte er zur Spitze der argentinischen Militärjunta. 1985 erfolgte eine Verurteilung wegen mehrfachen Mordes, Entführung und Folter zu lebenslanger Haft. Der Ex-General saß aber nur einen geringen Teil seiner Straf ab. Er wurde 1990 von Carlos Menem, dem seinerzeitigen Staatspräsidenten, begnadigt.

Uruguay will Argentinien vor dem Internationalen Gerichtshof verklagen

Argentinien muss mit einer Klage vor dem IGH, dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag rechnen. Kläger ist das argentinische Nachbarland Uruguay. Klagegrund ist die Blockade einer Brücke durch Argentinien, die über den Grenzfluß Río Uruguay leitet. Die Brücke ist ein wichtiger Grenzübergang, den Touristen von Argentinien nach Uruguay passieren. Der finanzielle Schaden durch die Brückenblockade belaufe sich bisher auf 385 Millionen Euro, beklagt die Regierung Uruguays.

Genaugenommen sind es argentinische Umweltschützer, die die Brücke blockieren. Hintergrund ist der Bau einer Zellulosefabrik durch Uruguay, die nach Ansicht der Naturschützer zu verheerenden Umweltschäden durch Verschmutzung des Flusses führen wird.

Vizepräsident Rodolfo Nin Novoa sagte am Donnerstag, alles spreche dafür, dass die Entscheidung des IGH für Uruguay positiv ausfallen werde. Argentinische Umweltschützer blockieren die Brücke aus Protest gegen den Bau einer Zellulosefabrik.

Der argentinische Präsident Nestor Kirchner hatter verlautbaren lassen, dass er gegen die Blockade sei, dagegen aber keine Schritte einleiten werde.

Argentinien hatte seinerseits im Juli 2006 Uruguay vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag verklagt und eine einstweilige Anordnung gefordert, nach der der Bau der Fabrik vor dem Grundsatzurteil zu stoppen sei. Dies hatte der IGH abgelehnt.