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16.08.2007 |
News |
Inhaber von Argentinien Anleihen, deren Wertpapiere durch die Argentinien-Krise wertlos geworden sind, können nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts  Frankfurt (OLG Frankfurt) ihre titulierten Forderungen vollstrecken, d.h. sich ihr Geld vom Staat Argentinien auch per PfĂ€ndung zurĂŒckholen (Az.: 26 W 37/07).
Die Vollstreckung der Forderungen der  Anleger kann nach der Gerichtsentscheidung  auch in Deutschland erfolgen. […]
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