Das oberste Gericht Spaniens hat es abgelehnt, die ehemaligen argentinischen Präsidentin Isabel Perón an ihr Heimatland Argentinien auszuliefern. Zur Begründung führte es an, die Verbrechen, die der 77-Jährigen Perón dort zur Last gelegt würden, seien keine Menschenrechtsverbrechen. Es sei somit eine Verjährung eingetreten.
Die argentinischen Justizbehörden sehen das anders. Sie erklärten, die Vergehen Peróns seien Verbrechen gegen die Menschenrechte. Sie hatten im Januar 2007 einen internationalen Haftbefehl gegen die argentinische Ex-präsidentin ausgestellt. Der argentinische Bundesrichter Raúl Acosta beabsichtigte Isabel Perón wegen des Verschwindens des Oppositionspolitikers Héctor Fagetti Gallego im Jahr 1976 und wegen der Festnahme des Minderjährigen Jorge Valentín Berón im gleichen Jahr zu befragen. Argentinien begründete einen weiteren Auslieferungsantrag aufgrund Peróns Verwicklung in die Aktivitäten der ultrarechten Polizeigruppe AAA. Der Gruppe wird vorgeworfen, in den 70er Jahren mindestens 1500 Regierungsgegner umgebracht zu haben.
Peróns hatte durch ihre Anwälte vortragen lassen, dass sie spanische Staatsbürgerin sei. Zudem sei eine Auslieferung nach Argentinien wegen ihres hohen Alters und ihres schlechten Gesundheitszustands unzumutbar. Eine Reise nach Argentinien sei unmöglich.
Aufgrund des Haftbefehls mußte sich Isabel Perón alle zwei Wochen bei der spanischen Polizei melden. Hintergrund: Isabel Perón war 1974 nach dem Tod ihres Mannes, Präsident Juan Perón, Staatpräsidentin geworden. Mit ihrem Sturz im Jahr 1976 setzte in Argentinien die Militärdiktatur ein, die bis 1983 den Staat beherrschte.